Hornissenplage
Ein Hornissennest im Garten, am Balkon oder auf dem Dachboden stellt eine große Herausforderung für die Schädlingsbekämpfer dar. Hornissen stehen auf der „Roten Liste“, das heißt, sie zählen zu den geschützten Tierarten. Ihre Bekämpfung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel wenn sich Ihre Nester in Mauerritzen befinden oder ein Risiko für den Vollwärmeschutz Ihres Hauses darstellen.
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